Bauanträge müssen u.a. einen amtlichen Lageplan enthalten. Der Lageplan stellt die Lage und die Geometrie des Baugrundstücks sowie den äußeren Grundriss des Bauvorhabens dar. Er enthält Angaben über die Fläche, den Eigentümer, den Bauherren u.a.m.
Vielfach genügt ein so genannter Einfacher Lageplan. Dieser hat allerdings nur eine Genauigkeit, die sich aus den graphischen Möglichkeiten des zu Grunde liegenden Kartenmaßstabs ergibt. Meist muss man mit einer Unsicherheit im Bereich von mindestens ±0,5m rechnen. Der einfache Lageplan bietet außerdem keine Gewähr, dass die vorhandene Bebauung vollständig und aktuell wiedergegeben wird. Denn er repräsentiert lediglich den jeweiligen Stand der Angaben im Liegenschaftskataster.
Wenn das Bauvorhaben daher z.B. unter Ausnutzung von Mindestabständen zu Grenzen geplant wird, ist im Regelfall ein so genannter Qualifizierter Lageplan erforderlich. Er enthält zusätzlich die Grenzlängen und wichtige Abstandsmaße. Er stellt auch den aktuellen Bebauungszustand auf den Nachbarflurstücken dar.